Unsere Teiche

Die Entnahme von Zooplankton aus Gewässern jeglicher Art ist nach  § 19 Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen  v. 01.02.1993 in der jeweiligen Fassung genehmigungspflichtig. Zur Sicherung der Versorgung mit Lebendfutter hat der Verein das Fischereirecht an mehreren Teichen in der Region gepachtet bzw. eine Erlaubnisvereinbarung mit dem Anglerverband Leipzig geschlossen.

Die Entnahme von Zooplankton ist nur den Vereinsmitgliedern gestattet. Die Teichordnung ist dabei zwingend zu beachten.

Teichordnung

Wir bitten um dringende Beachtung unserer Teichordnung, die hier heruntergeladen werden kann:

Teiche mit Fischereirecht

Biesen

Dorfteich

Adresse wird noch ergänzt

Radefeld

Teich Am unteren Anger

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Radefeld

Teiche Oberer Anger

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Wolteritz

Bäckerteich

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Wolteritz

Schulteich

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Zschortau

Dorfteich

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Hohenheida

Kindergartenteich

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Hohenheida

Dorfteich

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Göbschelwitz

Dorfteich

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Gottscheina

Angerteich

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Teiche im Erlaubnisvertrag (Auszug)

Rabutz

Ziegeleiteich

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Beuden

Dorfteich

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Kletzen

Dorfteich

Adresse wird noch ergänzt

Kospa

Dorfteich

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Khyna

Schafsteich

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Glesien

Gerberteich

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Kölsa

Dorfteich

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Kölsa

Langer Teich

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Lemsel

Dorfteich

Adresse wird noch ergänzt

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