Die Entnahme von Zooplankton aus Gewässern jeglicher Art ist nach § 19 Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen v. 01.02.1993 in der jeweiligen Fassung genehmigungspflichtig. Zur Sicherung der Versorgung mit Lebendfutter hat der Verein das Fischereirecht an mehreren Teichen in der Region gepachtet bzw. eine Erlaubnisvereinbarung mit dem Anglerverband Leipzig geschlossen.
Die Entnahme von Zooplankton ist nur den Vereinsmitgliedern gestattet. Die Teichordnung ist dabei zwingend zu beachten.
Teichordnung
Wir bitten um dringende Beachtung unserer Teichordnung, die hier heruntergeladen werden kann: